Abbuchung der Restmüllgebühren – Info zu den SEPA-Mandaten – Beantragung neuer Tonnen

Abbuchung der Restmüllgebühren – Info zu den SEPA-Mandaten – Beantragung neuer Tonnen

Die Abfallgebührenbescheide für 2026 wurden vor Kurzem vom Landratsamt verschickt.

!!! Bitte beachten Sie: Die den Gemeinden erteilten SEPA-Mandate (Einzugsermächtigungen) sind nicht auf den Landkreis übertragbar!!!

Bisher bestehende SEPA-Mandate zum automatischen Gebühreneinzug, die nicht dem Landkreis Freising erteilt wurden, verlieren automatisch zum 31.12.2025 ihre Gültigkeit. Das SEPA-Mandat bei der VG Allershausen muss also nicht extra gekündigt werden.

Neue SEPA-Mandate an den Landkreis Freising, für den vierteljährlichen Einzug der Abfallgebühren können wie folgt erteilt werden:

  • SEPA-Mandat online einrichten über den QR-Code/Bürgerportal auf dem Abfallgebührenbescheid
  • Einreichung des beigefügten Vordrucks per E-Mail oder per Post

 

Für den Behälterdienst ist ab 2026 ausschließlich der Landkreis zuständig.

Dies betrifft:

  • Behälteranschlüsse (z.B. Erstbezug Grundstück)
  • Behältertausch (z.B. defekte Tonnen)
  • Behälterabzug (z.B. Leerstand Grundstück, Eigentümerwechsel)

Bitte richten Sie Ihre Anfragen an: muelltonnenbewirtschaftung@kreis-fs.de

Bitte folgende Angaben mitschicken:

  • Name und Anschrift der Eigentümer
  • Grundstücksanschrift (Objekt) und Objektnummer (s. Abfallgebührenbescheid)
  • Behältergröße und -art (120 l, 240 l, 1.100 l Restmülltonnen, 120 l, 240 l Biotonnen)
  • Telefonnummer (für Erreichbarkeit bei Rückfragen/für unseren Dienstleister)

 

Hinweis: Die zugelassenen grauen Abfallgebührensäcke (70 l) zur Überlassung von Restabfällen können Sie weiterhin am Wertstoffhof oder im Rathaus erwerben (Gebühr 5 Euro/Sack).

Bei regelmäßig größeren Mengen von Restabfällen ist jedoch zwingend ein größerer Behälter am Grundstück anzuschließen.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: