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Die Abfallgebührenbescheide für 2026 wurden vor Kurzem vom Landratsamt verschickt.
!!! Bitte beachten Sie: Die den Gemeinden erteilten SEPA-Mandate (Einzugsermächtigungen) sind nicht auf den Landkreis übertragbar!!!
Bisher bestehende SEPA-Mandate zum automatischen Gebühreneinzug, die nicht dem Landkreis Freising erteilt wurden, verlieren automatisch zum 31.12.2025 ihre Gültigkeit. Das SEPA-Mandat bei der VG Allershausen muss also nicht extra gekündigt werden.
Neue SEPA-Mandate an den Landkreis Freising, für den vierteljährlichen Einzug der Abfallgebühren können wie folgt erteilt werden:
Für den Behälterdienst ist ab 2026 ausschließlich der Landkreis zuständig.
Dies betrifft:
Bitte richten Sie Ihre Anfragen an: muelltonnenbewirtschaftung@kreis-fs.de
Bitte folgende Angaben mitschicken:
Hinweis: Die zugelassenen grauen Abfallgebührensäcke (70 l) zur Überlassung von Restabfällen können Sie weiterhin am Wertstoffhof oder im Rathaus erwerben (Gebühr 5 Euro/Sack).
Bei regelmäßig größeren Mengen von Restabfällen ist jedoch zwingend ein größerer Behälter am Grundstück anzuschließen.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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