Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten

Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten

Für Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats, der ersten Bürgermeisterin bzw. des ersten Bürgermeisters, des Kreistags sowie der Landrätin bzw. des Landrats am 08. März 2026, die zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, gilt Folgendes:

Wahlberechtigte können sich ab dem Tag nach der Einreichung des jeweiligen Wahlvorschlags, spätestens jedoch bis Montag, 19. Januar 2026, 12:00 Uhr, unter Angabe von Familienname, Vorname und Anschrift in die entsprechende Unterstützungsliste eintragen.

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