Wahlbekanntmachung für die Wahl des Gemeinderats, der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, des Kreistags und der Landrätin oder des Landrats

Wahlbekanntmachung für die Wahl des Gemeinderats, der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, des Kreistags und der Landrätin oder des Landrats

Das Stimmrecht kann folgendermaßen ausgeübt werden:

 

Im Abstimmungsraum:

Die Gemeinde Paunzhausen ist in 2 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 15.02.2026 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Abstimmungsraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten abstimmen können.

Sie enthalten einen Hinweis, ob der Abstimmungsraum barrierefrei ist.

 

Durch Briefwahl:

Wer durch Briefwahl wählen will, muss dies bei der Gemeinde Paunzhausen oder der Gemeinde Allershausen (Verwaltungsgemeinschaft) beantragen und erhält dann folgende Unterlagen:

 

  1. einen Stimmzettel für jede oben bezeichnete Wahl,
  2. einen Stimmzettelumschlag für alle Stimmzettel,
  3. einen hellroten Wahlbriefumschlag (mit der Anschrift der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden ist) für den Wahlschein und den Stimmzettelumschlag,
  4. ein Merkblatt für die Briefwahl.

 

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der angehängten Wahlbekanntmachung.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: