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Bekanntmachung 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Paunzhausen Sondergebiet „Solarpark Johanneck Erweiterung § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch – BauGB

Bekanntmachung 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Paunzhausen Sondergebiet „Solarpark Johanneck Erweiterung § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch – BauGB

Ziel und Zweck der Planung: Die Gemeinde Paunzhausen beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes für den Bereich Sondergebiet „Solarpark Johanneck Erweiterung“ die Nutzung der erneuerbaren Energien im Gemeindegebiet weiter auszubauen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Paunzhausen hat am 15.09.2022 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB in öffentlicher Sitzung die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Paunzhausen für das Sondergebiet „Solarpark Johanneck Erweiterung“ beschlossen.

Der Gemeinderat von Paunzhausen hat darüber hinaus die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Das Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum vom 27.01.2023 bis 28.02.2023 statt.

Nach Kenntnisnahme und Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bzw. der frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen wurde der Entwurf der 5. Flächennutzungsplanänderung Sondergebiet "Solarpark Johanneck Erweiterung" in der Fassung vom 24.10.2024 gebilligt und für die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Geltungsbereich:
im Westen: durch die Autobahn A9 und Flurnummer 120, 121T und 124/T
im Norden: Gemeinde und Gemarkungsgrenze
im Süden: durch die südlichen Grenzen der Grundstücke Fl. Nr. 124T und 126
im Osten: 181T, 171, 126 alle Gemarkung Johanneck

Das Planungsgebiet befindet sich unmittelbar östlich der Autobahn A9 und umfasst die Grundstücke Fl. Nr. 121, 122, 124, 126, 171, 172, 173, 174, 175, 181T und 200 der Gemarkung Johanneck Der Geltungsbereich hat einen Umgriff von ca. 9,5 ha. Der räumliche Geltungsbereich der 5. Flächennutzungsplanänderung ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt (ohne Maßstab) - siehe Bekanntmachung (PDF) im Anhang

Öffentliche Auslegung:
Der Entwurf der 5. Flächennutzungsplanänderung Sondergebiet "Solarpark Johanneck Erweiterung" und die Begründung liegt vom
08.07. bis einschließlich 11.08.2025

im Rathaus der Gemeinde Paunzhausen, Freisinger Str. 6, 85307 Paunzhausen, Zimmer Nr. 1, und in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Allershausen im Rathaus Allershausen, Johannes-Boos-Platz 6 85391 Allershausen, Zi.Nr. 26, 2. Stock (barrierefrei) zu den allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus. Stellungnahmen können in dieser Zeit in Textform oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 5. Flächennutzungsplan Sondergebiet "Solarpark Johanneck Erweiterung" unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 5. Flächennutzungsplanänderung Sondergebiet "Solarpark Johanneck Erweiterung" nicht von Bedeutung ist.

Die Folgenden Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar. Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus:

Schutzgut Art der Information
Mensch und seine Gesundheit - Angaben zur Verkehrserschließung
- Angaben zur Betretbarkeit, Elektromagnetisches Feld
- Schutz vor Reflektionen, Blendgutachten Projekt Nr. TE-220606-1 des Büro Teichelmann
- Ergebnisse in Planung eingearbeitet
- Abstand zur Autobahn, Anbauverbotszone
- Fernstraßen-Bundesamt Schreiben S1/03-05-02-03#00010#448
- Einverständnis mit der Planung
- Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen
Arten und Lebensräume (Fauna, Flora) - Festsetzungen, Hinweise zur Grünordnungsplanung
- Aussagen zur Eingriffsregelung und Ausgleichsbedarf
- Ersatzmaßnahmen für die Feldlerche
- Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen
Boden/ Fläche - Informationen zu Abgrabungen und Aufschüttungen
- Angaben zum Bodenschutz und zur Bodenversiegelung
- Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen (z. B. Ausschluss von Verdichtung, Erosion, Bodenverunreinigungen)
- Festsetzung umfangreicher Vermeidungsmaßnahmen
- Ausschluss von bodenkundlicher Baubegleitung und Bodenschutzkonzept gemäß DIN 19639
- Festsetzung von Beschichtung für verzinkte Rammpfähle
Wasser - Angaben zu Wasserschutzgebieten, Gewässern, überschwemmungsgefährdeten Gebieten
- Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung, Grundwasserschutz
- Festsetzung von beschichteten Rammpfählen
- Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen
- Landratsamt, Beschichtete Rammpfähle
Luft/ Klima - Angaben zu den standörtlichen Gegebenheiten
Landschaftsbild/-erleben - Informationen zum Orts- und Landschaftsbild
- Festsetzungen, Hinweise zur Grünordnungsplanung, Eingrünung
- Bewertung voraussichtlicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben und mögliche Vermeidungsmaßnahmen
Kultur- und Sachgüter - Hinweis auf die Meldepflicht von Bodendenkmälern
- Angaben zu sonstigen Sachgütern
- Hinweise zur Autobahn – Abstand
Fläche - Angaben im Umweltbericht
- Bebauungsplan
Wechselwirkungen - Behandlung im Umweltbericht

Ausführlichere Informationen hierzu finden sich im Umweltbericht.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.

Stellungnahme Art der Information
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Hinweis auf Immissionen aus der Landwirtschaft (Lärm, Staub, Geruch)
- Hinweis auf Bodenfruchtbarkeit
- Hinweis auf Bewirtschaftung angrenzender Nutzflächen
- Hinweis auf Grenzabstände
- Hinweis auf Rückbauverpflichtung
- Hinweis auf Verunkrautung der Grünflächen und Ausgleichsflächen
- Hinweis auf 30 m Abstand zum Waldrand
- Hinweis auf Windbruchgefahr am Waldrand
Bayerischer Bauernverband - Hinweis auf Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen
- Hinweis auf Rückbauverpflichtung
- Hinweis auf Bewirtschaftung angrenzender Nutzflächen
- Hinweis auf Wald
- Hinweis auf Verunkrautung durch Ausgleichsflächen
- Hinweis auf Immissionen aus der Landwirtschaft (Lärm, Staub)
Altlasten – Landratsamt Freising, SG 41 - Keine Eintragung im Altlastenkataster
- Hinweis auf Bodenfruchtbarkeit (Bonität)
- Hinweis auf Zinkeinträge durch feuerverzinkten Stahl – Festsetzung Beschichtung mit Magnelis
- Beachtung der Grundsätze des schonenden und sparsamen Umgangs mit Boden
- Ausschluss von Bodenverdichtung oder Bodenverunreinigungen
- Hinweis auf Rückbau und Pestizidverbot
- Empfehlung bodenkundlicher Baubegleitung inkl. Bodenschutzkonzept nach DIN 19639
Immissionsschutz – Landratsamt Freising, SG 41 - Empfehlung zur öffentlichen Auslegung des Blendgutachtens (Projekt TE-220606-1, Büro Teichelmann)
- Blendgutachten wird ebenfalls öffentlich ausgelegt
Naturschutz – Landratsamt Freising - Hinweis auf Ausgleich und Eingriffsregelung, Pflege
- Hinweis auf Belange des Orts- und Landschaftsbildes
- Hinweis, im Südostbereich keinen Feldweg anzulegen
- Hinweis auf Maßnahmen für die Feldlerche
Autobahn GmbH - Hinweis auf 40 m-Anbauverbotszone an der BAB A9
- Hinweis auf Unterschreitung der 40 m-Zone
- Hinweis auf Beteiligung des Fernstraßen-Bundesamts im Baugenehmigungsverfahren
- Hinweis auf Rückbauverpflichtung bei künftigen Ausbauplänen in der Anbauverbotszone
- Hinweis auf Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der 40 m-Anbauverbotszone
- Hinweis auf Leitungen/Werbeanlagen bzgl. Verkehrssicherheit
- Hinweis auf Erstellung eines Blendgutachtens
Fernstraßen-Bundesamt - Schreiben S1/03-05-02-03#00010#448
- Einverständnis mit der Planung
- Einhaltung notwendiger Sicherheitsabstände
- Ausnahmegenehmigung zur 40 m-Anbauverbotszone

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Bekanntmachung FlNPl 3 Abs. 2 BauGB Stand 27.06.

Flächennutzungsplan_Erläuterungsbericht_24-10-24

Flächennutzungsplanänderung_Johanneck_Erweiterung_24-10-24

GR 31.10.2024 FlNPl

Stellungnahme_10_0448 (1)

Umweltbericht_24-10-24

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