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Bekanntmachung 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Paunzhausen Sondergebiet „Solarpark Johanneck Erweiterung § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch – BauGB

Bekanntmachung 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Paunzhausen Sondergebiet „Solarpark Johanneck Erweiterung § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch – BauGB

Ziel und Zweck der Planung:
Die Gemeinde Paunzhausen beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes für den Bereich Sondergebiet „Solarpark Johanneck Erweiterung“ die Nutzung der erneuerbaren Energien im Gemeindegebiet weiter auszubauen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Paunzhausen hat am 15.09.2022 aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB in öffentlicher Sitzung die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Paunzhausen für das Sondergebiet „Solarpark Johanneck Erweiterung“ beschlossen.
Der Gemeinderat von Paunzhausen hat darüber hinaus die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Das Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum vom 27.01.2023 bis 28.02.2023 statt.
Nach Kenntnisnahme und Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bzw. der frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen wurde der Entwurf der 5. Flächennutzungsplanänderung Sondergebiet "Solarpark Johanneck Erweiterung" in der Fassung vom 24.10.2024 gebilligt und für die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Geltungsbereich:
im Westen: durch die Autobahn A9 und Flurnummer 120, 121T und 124/T
im Norden: Gemeinde und Gemarkungsgrenze
im Süden: durch die südlichen Grenzen der Grundstücke Fl. Nr. 124T und 126
im Osten: 181T, 171, 126 alle Gemarkung Johanneck
Das Planungsgebiet befindet sich unmittelbar östlich der Autobahn A9 und umfasst die Grundstücke Fl. Nr. 121, 122, 124, 126, 171, 172, 173,
174, 175, 181T und 200 der Gemarkung Johanneck
Der Geltungsbereich hat einen Umgriff von ca. 9,5 ha.

 

 

 

Bekanntmachung FlNPl 3 Abs. 2 BauGB Stand 27.06.

Flächennutzungsplan_Erläuterungsbericht_24-10-24

Flächennutzungsplanänderung_Johanneck_Erweiterung_24-10-24

GR 31.10.2024 FlNPl

Stellungnahme_10_0448 (1)

Umweltbericht_24-10-24

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